Wann wird mein Kind schupflichtig?

Die Anmeldung Ihres Kindes zur Schule ist der erste Schritt zu einem neuen und aufregenden Weg: Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019 geboren ist, wird es im Jahr 2025 eingeschult (Schuljahr 2025/2026). 

Für die Gespräche zur Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2025/2026 wird der ausgefüllte Anmeldebogen ab sofort entgegen genommen.

Zu den Gesprächen mit Ihren Kindern bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Geburtsurkunde (Kopie), Taufschein falls vorhanden (Kopie), Impfbuch, ein gemaltes Bild der Familie des Kindes und ein Foto Ihres Kindes

Diese Formulare für die Aufnahme in der Grundschule erhalten Sie bei uns in der Schule oder können Sie hier herunterladen:

Anmeldebogen herunterladen

Mit einer Entscheidung und Benachrichtigung über die Aufnahme ist im November zu rechnen.

Informationen zum monatlichen Schulgeld:

Informationen zum Schulgeld


Schulgeldermäßigungen bei Geschwisterkindern:
Wenn Geschwister, die im selben Haushalt leben, gleichzeitig eine Schule in Trägerschaft des Erzbistums besuchen, ermäßigt sich das Schulgeld auf Antrag für das zweite Kind auf Dreiviertel des Tabellenbetrages und für das dritte Kind auf die Hälfte des Tabellenbetrages.
Für das vierte Kind und weitere Kinder ist kein Schulgeld zu entrichten. (Stand 02/2022)

Auf Antrag kann in besonderen Fällen eine Schulgeldermäßigung oder -befreiung ausgesprochen werden. Das Formular finden Sie, indem Sie dem Link "Informationen zum Schulgeld" folgen. (ganz unten auf der Webiste.